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Zehn-Punkte-Plan

10 Punkte Plan
für die Verbesserungen der Prüfungs- und Regulierungspraxis bei Bergschäden durch RWE-Grundwasserstandsveränderungen

  1. Beitritt von RWE Power AG in die Schlichtungsstelle NRW.
  2. Änderung des Bundesberggesetzes zur Anwendung der Bergschadensvermutung auch auf Tagebaue der RWE Power AG.
  3. Verzicht auf die Einrede der Verjährung durch RWE Power AG außergerichtlich und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
  4. Verzicht auf „Schreibtisch-Ablehnungen“ ohne Schadensbesichtigungen
    vor Ort und Verzicht auf als „bergschadensfrei“ erklärte Regionen innerhalb des Sümpfungsbereichs von RWE Power AG.
  5. Mitbestimmung der Bergbaubetroffenen bei der Festlegung von Art und
    Umfang von Prüfungs- und Untersuchungsmaßnahmen am Objekt. Anspruch auf eine Auswertung der von RWE Power AG herangezogenen
    Fachdaten durch unabhängigen Stellen.
  6. Vollumfängliche unaufgeforderte Übergabe aller Untersuchungs-, Mess- sowie Regulierungsdaten durch RWE Power AG an die Eigentümer auch aus früheren Regulierungen gegenüber Voreigentümern. Übergabe aller bei RWE Power AG vorhandenen grundstücksbezogenen Fachdaten incl. Störungsinformationen.
  7. Freie Wahl der Untersuchungsfirmen, Vermessungsbüros und Sanierungsfirmen bei Kostenübernahme durch RWE Power AG.
  8. Übernahme der Kosten für Juristen, Gutachter, Sachverständige und Fachvertreter durch RWE Power AG auch in strittigen Fällen.
  9. Eindeutig auf vorhandene bergbauliche Einflüsse ausgerichtete Stellungnahmen durch RWE Power AG zu Bauanfragen. Offenlegung aller in Planung befindlichen Abbaugebiete.
  10. Überarbeitung und Verbesserung der Erklärung von Rheinbraun gegenüber dem Land NRW aus 1994 zur „Schnellen Hilfe“.
Bereits durchgesetzt       Noch offen

© Copyright zum 10 Punkte Plan: NETZWERK BERGBAUGESCHÄDIGTER - Gründungssitzung am 08.04.2009 in Hambach.