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Unser Verein
10 Punkte Plan
Zehn-Punkte-Plan
10 Punkte Plan
für die Verbesserungen der Prüfungs- und Regulierungspraxis bei Bergschäden durch RWE-Grundwasserstandsveränderungen
- Beitritt von RWE Power AG in die Schlichtungsstelle NRW.
- Änderung des Bundesberggesetzes zur Anwendung der Bergschadensvermutung auch auf Tagebaue der RWE Power AG.
- Verzicht auf die Einrede der Verjährung durch RWE Power AG außergerichtlich und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
- Verzicht auf „Schreibtisch-Ablehnungen“ ohne Schadensbesichtigungen
vor Ort und Verzicht auf als „bergschadensfrei“ erklärte Regionen innerhalb des Sümpfungsbereichs von RWE Power AG.
- Mitbestimmung der Bergbaubetroffenen bei der Festlegung von Art und
Umfang von Prüfungs- und Untersuchungsmaßnahmen am Objekt. Anspruch auf eine Auswertung der von RWE Power AG herangezogenen
Fachdaten durch unabhängigen Stellen.
- Vollumfängliche unaufgeforderte Übergabe aller Untersuchungs-, Mess- sowie Regulierungsdaten durch RWE Power AG an die Eigentümer auch aus früheren Regulierungen gegenüber Voreigentümern. Übergabe aller bei RWE Power AG vorhandenen grundstücksbezogenen Fachdaten incl. Störungsinformationen.
- Freie Wahl der Untersuchungsfirmen, Vermessungsbüros und Sanierungsfirmen bei Kostenübernahme durch RWE Power AG.
- Übernahme der Kosten für Juristen, Gutachter, Sachverständige und Fachvertreter durch RWE Power AG auch in strittigen Fällen.
- Eindeutig auf vorhandene bergbauliche Einflüsse ausgerichtete Stellungnahmen durch RWE Power AG zu Bauanfragen. Offenlegung aller in Planung befindlichen Abbaugebiete.
- Überarbeitung und Verbesserung der Erklärung von Rheinbraun gegenüber dem Land NRW aus 1994 zur „Schnellen Hilfe“.
- Bereits durchgesetzt Noch offen
- © Copyright zum 10 Punkte Plan: NETZWERK BERGBAUGESCHÄDIGTER - Gründungssitzung am 08.04.2009 in Hambach.
- © Copyright zum 10 Punkte Plan: NETZWERK BERGBAUGESCHÄDIGTER - Gründungssitzung am 08.04.2009 in Hambach.